
FAQ
LearningCampus steht für Erfahrungen, die prägen. Bekannt für innovative Konzepte und eine Schulungsvielfalt auf hohem Bildungsniveau bereitet LearningCampus den Boden für neue Erfahrungen. Ressourcenorientiert, auf Augenhöhe und vielfältig schafft und bietet LearningCampus neue Möglichkeiten im pädagogischen Bereich und darüber hinaus. www.learningcampus.de. Dementsprechend können freiwillig zusätzliche Einheiten zum Coaching und zur Praxisvertiefung belegt werden. Alle Lehrende verfügen über eine weitreichende Expertise im Bereich der Frühpädagogik und über langjährige und vielfältige berufliche Erfahrungen und Erkenntnisse aus diversen Weiterbildungen, Lehrtätigkeiten und Qualifizierungen. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Modul 3 und reichen Ihre vollständigen Unterlagen per Mail ein (siehe Punkt Zugangsvoraussetzungen).
Hierzu nutzen Sie bitte die E-Mail: carmentrassl@learningcampus.de
Alle Kurse werden im Selbstzahlermodell angeboten, das heißt sie werden über Teilnahmegebühren finanziert. Hier sind Kommunen und Träger gefragt, einen eigenen Beitrag zu leisten und ihr späteres Personal bei der jeweiligen Qualifizierung zu unterstützen, etwa durch Freistellung eine Kostenbeteiligung oder Teilnahmegebühren. Fragen Sie Ihren (künftigen) Arbeitgeber nach konkreten Unterstützungsmöglichkeiten! Die Größe der Kursgruppe beträgt höchstens 12 Teilnehmer*innen.
Der Kurs ist AZAV zertifiziert! Somit ist eine Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (Qualifizierungschancengesetz) möglich. Bei Fragen sind wir Ihnen hier sehr gerne behilflich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.500 € für Modul 3
Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien. Bitte besprich die Transferaufgaben auch immer mit deiner Anleitung und dokumentiere deine Erfahrungen im Lerntagebuch.
Videofeedback: Einbringen eines eigenen Videos sowie aktive Teilnahme an einem Feedbackgespräch zu dieser Videosequenz.
Schriftliche Dokumentation und mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz
Fehlzeiten bis zu 18 UE können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Arbeitstage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die:
das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder
eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder
ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
Abschluss der Mittelschule oder höher
einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung),
sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, zur Zulassung zu Modul 3 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen in Modul 4
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit als Ergänzungskraft (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein. Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.
Ergänzungskraft in der Mini-Kita
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