Erziehungsbeistandschaften

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII sowie Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft ist ein in der Regel längerfristig angelegtes, vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot.

Als familienunterstützende Hilfe stellen wir dabei dem jungen Menschen eine kontinuierliche Bezugsperson an die Seite, die ihn bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung seines Familiensystems und seines sozialen Umfelds begleitet und unterstützt.

Das Ziel sind u.a. Verhaltensänderungen beim Kind oder Jugendlichen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule. Wichtige Bestandteile sind auch die Elternarbeit sowie die enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die zum Lebensalltag der von uns betreuten Familienmitglieder gehören.

Aufgabenbereiche der Erziehungsbeistandschaft:

• Unterstützung von jungen Menschen bei diversen Problemlagen
• Beziehungsarbeit zwischen Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen
• Hilfe bei schulischen Herausforderungen
• Ermöglichen von Naturerfahrungen durch unsere Ökoprojekte
• Aufbau weiterer sozialer Bezüge des Kindes bzw. Jugendlichen