Sozialpädagogische Familienhilfe

Familienhilfen nach § 31 SGB VIII

Unser Angebot der Familienhilfe verstehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe. Als ambulante Maßnahme zielt sie auf die Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie mithilfe einer intensiven Begleitung durch eine Fachkraft.

Die rechtzeitige und altersgemäße Beteiligung aller Familienangehörigen ist für den Erfolg dieser Hilfeleistung mitbestimmend. Das Kindeswohl gilt hierbei als handlungsleitendes Prinzip.

Aufgabenbereiche der Familienhilfe:

• Unterstützung in diversen Problemlagen
• Beziehungsaufbau
• Begleitung bei Ämtergängen und Arztbesuchen
• Klärung von alltäglichen und grundlegenden Erziehungsfragen